Hausordnung

Stand: 26.05.2025

Alle Schülerinnen & Schüler werden gebeten, den durch das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sowie die speziellen Schulgegebenheiten vorgezeichneten Ordnungsrahmen durch ihr Verhalten zu ermöglichen.

  1. An Schultagen ist das Schulgebäude von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Schülerinnen & Schüler, die in der 1. Stunde Unterricht haben, halten sich morgens bis 7:30 Uhr in der Eingangshalle auf. Um 7:30 Uhr begeben sich alle Schülerinnen & Schüler in ihre jeweiligen Unterrichtsräume. Diejenigen, deren Unterricht später beginnt, verhalten sich in den für sie vorgesehenen Aufenthaltsbereichen bis zum Unterrichtsbeginn so, dass keine Störungen auftreten.
  2. Auswärtige Schülerinnen & Schüler der Unter- und Mittelstufe und Schülerinnen & Schüler der 11. Jahrgangsstufe halten sich zur Überbrückung von Wartezeiten (vor allem auch, wenn die 1. Stunde frei ist) in der Aula, die Schülerinnen & Schüler ab der 12. Jahrgangsstufe in der Aula oder im Q-Zimmer auf.
  3. Schülerinnen & Schüler, die während der Mittagspause ihre Hausaufgaben erledigen wollen, können die dafür vorgesehenen Arbeitsplätze oder die Schülerbibliothek (soweit geöffnet) benutzen.
  4. Während der großen Pause sollten sich alle Schülerinnen & Schüler im Pausenhof aufhalten. Der Pausenbereich umfasst Pausenhof einschließlich roter Platz an der Ostseite, Aula und Haupttreppe zum Getränkeautomat im Keller (jedoch nicht andere Gänge, Keller, Treppen und Sportanlagen). Treppen und Durchgangswege müssen unbedingt freigehalten werden. Der Pausenhof darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden, auch nicht von Schülerinnen & Schülern der Oberstufe. Beim 1. Klingelzeichen um 9:30 Uhr begeben sich die Schülerinnen & Schüler unverzüglich zum Unterrichtsraum. Arbeitenden Schülerinnen & Schülern ab Jahrgangsstufe 12 ist während der Pause der Aufenthalt in der Bibliothek und im Q-Zimmer gestattet. Die Bereiche zwischen Turnhalle und Erweiterungsbau sowie Innen- und Außensportanlagen sind weder Pausen- noch Aufenthaltsbereich. Der rote Platz an der Ostseite steht nur für die Aktion „Bewegte Pause“ (Klassen 5 – 6) zur Verfügung.
  5. Während der Unterrichtszeit (s. Nr. 6), also auch in Pausen und Zwischenstunden, ist das Verlassen des Schulgeländes für alle Schülerinnen & Schüler nur mit Erlaubnis des Direktorats gestattet.
  6. Der Vormittagsunterricht endet mit der letzten Vormittagsstunde, der Nachmittagsunterricht beginnt mit der ersten Nachmittagsstunde lt. jeweilgem Stundenplan. Die dazwischenliegende Zeit ist Mittagspause, in der die Schülerinnen & Schüler das Schulgelände verlassen können. In dieser Zeit gibt es für diese Schülerinnen & Schüler keine Aufsicht.
  7. Schülerinnen & Schüler ab Jahrgangsstufe 12 dürfen in Freistunden das Schulgelände verlassen. Der Aufenthaltsbereich während Zwischenstunden, die nicht durch Unterrichtsvertretungen in den Klassenzimmern abgedeckt sind, ist ausschließlich der Pausenbereich der Schule (siehe oben bei 4.), also nicht der Bereich vor dem Tor am Haupteingang.
  8. Nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum stellen die Schülerinnen & Schüler die Stühle auf die Tische. Die Räume sind sauber und ordentlich zu verlassen (Tafel putzen, Abfälle in den Abfalleimer, Fenster verriegeln, Licht aus, Rollos hoch).
  9. Aus Gründen des Umweltschutzes wird Papier in den Papierkisten gesammelt, die in den Unterrichtsräumen aufgestellt sind. Alle Schülerinnen & Schüler sollen Abfälle vermeiden, also möglichst keine Einwegverpackungen verwenden.
  10. Fehlt eine Lehrkraft auch noch zehn Minuten nach Stundenbeginn, so meldet der Klassensprecher/die Klassensprecherin dies im Sekretariat. Fehlt ein Mitglied der Klasse, wird dies durch die Lehrkraft im Absenzen-Programm dokumentiert. Grundsätzlich ist jede Schülerinne & jede Schüler verpflichtet, sich wiederholt im Laufe eines Schultages über evtl. Änderungen des Vertretungsplans zu informieren.
  11. Alle Schülerinnen & Schüler müssen sich so verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden und es zu keiner Sachbeschädigung kommt. Schneeballwerfen ist untersagt. Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der Verursacher. Der Pausenhof soll sauber gehalten werden. Zur Ablage von privaten Gegenständen werden Schließfächer bereitgestellt, die angemietet werden können. Die Schule kann keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen übernehmen. Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben. Schülerunfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind so rasch wie möglich im Sekretariat zu melden.
  12. Fahrräder sind ausschließlich im Fahrradkeller abzustellen. Die Fahrräder sind diebstahlsicher abzuschließen. Im Bereich des Schulgeländes müssen Fahrräder aus Sicherheitsgründen geschoben werden.
  13. Motorisierte Zweiräder werden im dafür ausgewiesenen Außenbereich am Turnhallenzugang abgestellt.
  14. Zufahrten und Fluchtwege müssen unbedingt freigehalten werden (Sicherheit, Anlieferung)!
  15. Der Verkauf und die Verteilung von Waren, Zeitschriften (auch Abitur- und Schülerzeitung) und Flugblättern sowie das Anbringen von Plakaten ist gemäß Schulordnung im Schulbereich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Direktorats möglich.
  16. Die gesamte Schulanlage ist rauchfreie Zone. Den Schülern ist das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke innerhalb der Schulanlage und bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet. Das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten ist auf dem gesamten Schulgelände und bei sämtlichen Schulveranstaltungen untersagt.
  17. Das Mitnehmen von Getränkebechern, Tassen und Tellern in Bereiche außerhalb der Mensa und der Aula ist untersagt.
  18. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind digitale Endgeräte, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, aus- bzw. stummzuschalten. Davon abweichend ist die Nutzung für Schülerinnen & Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 während des Aufenthalts im Q-Zimmer erlaubt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung von digitalen Endgeräten ist nur nach Art. 56 (5) BayEUG möglich, d.h. im Unterricht mit Gestattung der Lehrkraft oder außerhalb des Unterrichts (z.B. Anruf zu Hause) nach Rücksprache mit einer Lehrkraft. Für digitale Endgeräte gilt die eigene Nutzungsordnung des BSG.
  19. Die EDV-Nutzungsordnung ist Bestandteil der Hausordnung.

Die Schule ist eine Lebensgemeinschaft und kann nur im Zusammenwirken aller und unter Beachtung bestimmter Regeln ihre Aufgabe erfüllen. Die Einhaltung der Hausordnung ist deshalb unbedingt notwendig

Patrick Schmitt, OStD

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