Hausordnung

Stand: 12. September 2023

Alle Schülerinnen und Schüler werden gebeten, den durch das Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sowie die speziellen Schulgegebenheiten vorgezeichneten Ordnungsrahmen durch ihr Verhalten zu ermöglichen.

  1. An Schultagen ist das Schulgebäude von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Schüler, die in der 1. Stunde Unterricht haben, halten sich morgens bis 7:30 Uhr in der Eingangshalle auf. Um 7:30 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihre jeweiligen Unterrichtsräume. Diejenigen, deren Unterricht später beginnt, verhalten sich in den für sie vorgesehenen Aufenthaltsbereichen bis zum Unterrichtsbeginn so, dass keine Störungen auftreten.
  2. Auswärtige Schüler/Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe und Schüler/Schülerinnen der 11. Jahrgangsstufe halten sich zur Überbrückung von Wartezeiten (vor allem auch, wenn die 1. Stunde frei ist) in der Aula, die Schüler/Schülerinnen ab der 12. Jahrgangsstufe in der Aula oder im Q-Zimmer auf.
  3. Schüler/Schülerinnen, die während der Mittagspause ihre Hausaufgaben erledigen wollen, können die dafür vorgesehenen Arbeitsplätze oder die Schülerbibliothek (soweit geöffnet) benutzen.
  4. Während der großen Pause sollten sich alle Schülerinnen und Schüler im Pausenhof aufhalten. Der Pausenbereich umfasst Pausenhof einschließlich roter Platz an der Ostseite, Aula und Haupttreppe zum Getränkeautomat im Keller (jedoch nicht andere Gänge, Keller, Treppen und Sportanlagen). Treppen und Durchgangswege müssen unbedingt freigehalten werden. Der Pausenhof darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden, auch nicht von Schülern/Schülerinnen der Oberstufe. Beim 1. Klingelzeichen um 9:30 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich zum Unterrichtsraum. Arbeitenden Schülern/Schülerinnen ab Jahrgangsstufe 12 ist während der Pause der Aufenthalt in der Bibliothek und im Q-Zimmer gestattet. Die Bereiche zwischen Turnhalle und Erweiterungsbau sowie Innen- und Außensportanlagen sind weder Pausen- noch Aufenthaltsbereich. Der rote Platz an der Ostseite steht nur für die Aktion „Bewegte Pause“ (Klassen 5 – 6) zur Verfügung.
  5. Während der Unterrichtszeit (s. Nr. 6), also auch in Pausen und Zwischenstunden, ist das Verlassen des Schulgeländes für alle Schüler/Schülerinnen nur mit Erlaubnis des Direktorats gestattet.
  6. Der Vormittagsunterricht endet mit der letzten Vormittagsstunde, der Nachmittagsunterricht beginnt mit der ersten Nachmittagsstunde des jeweiligen Schülers. Die dazwischenliegende Zeit ist Mittagspause, in der die Schüler/Schülerinnen das Schulgelände verlassen können. In dieser Zeit gibt es für diese Schüler/ Schülerinnen keine Aufsicht.
  7. Schüler/Schülerinnen ab Jahrgangsstufe 12 dürfen in Freistunden das Schulgelände verlassen. Der Aufenthaltsbereich während Zwischenstunden, die nicht durch Unterrichtsvertretungen in den Klassenzimmern abgedeckt sind, ist ausschließlich der Pausenbereich der Schule (siehe oben bei 4.), also nicht der Bereich vor dem Tor am Haupteingang.
  8. Nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle auf die Tische. Die Räume sind sauber und ordentlich zu verlassen (Tafel putzen, Abfälle in den Abfalleimer, Fenster verriegeln, Licht aus, Rollos hoch).
  9. Aus Gründen des Umweltschutzes wird Papier in den Papierkisten gesammelt, die in den Unterrichtsräumen aufgestellt sind. Jede(r) Schüler/Schülerin soll Abfälle vermeiden, also möglichst keine Einwegverpackungen verwenden.
  10. Fehlt eine Lehrkraft auch noch zehn Minuten nach Stundenbeginn, so meldet der Klassensprecher/die Klassensprecherin dies im Sekretariat. Fehlt ein Schüler, wird dies durch die Lehrkraft im Absenzen-Programm dokumentiert. Grundsätzlich ist jeder Schüler verpflichtet, sich wiederholt im Laufe eines Schultages über evtl. Änderungen des Vertretungsplans zu informieren.
  11. Alle Schüler müssen sich so verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden und es zu keiner Sachbeschädigung kommt. Schneeballwerfen ist untersagt. Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der Verursacher. Der Pausenhof soll sauber gehalten werden. Zur Ablage von Garderobe werden Schließfächer bereitgestellt, die angemietet werden können. Die Schule kann keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen übernehmen *). Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben. Schülerunfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind so rasch wie möglich im Sekretariat zu melden.
  12. Fahrräder sind auf den bekannten Abstellflächen abzustellen. Die Fahrräder sind diebstahlsicher abzuschließen. Im Bereich des Schulgeländes müssen Fahrräder aus Sicherheitsgründen geschoben werden.
  13. Zufahrten und Fluchtwege müssen unbedingt freigehalten werden (Sicherheit, Anlieferung)!
  14. Motorisierte Zweiräder werden im dafür ausgewiesenen Bereich abgestellt.
  15. Der Verkauf und die Verteilung von Waren, Zeitschriften (auch Abitur- und Schülerzeitung) und Flugblättern sowie das Anbringen von Plakaten ist gemäß Schulordnung im Schulbereich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Direktorats möglich.
  16. Die gesamte Schulanlage ist rauchfreie Zone. Den Schülern ist das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke innerhalb der Schulanlage und bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.
  17. Das Mitnehmen von Getränkebechern, Tassen und Tellern in Bereiche außerhalb der Mensa und der Aula ist untersagt.
  18. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind digitale Endgeräte, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, aus- bzw. stummzuschalten. Davon abweichend ist die Nutzung für Schülerinnen von Jahrgangsstufe 12 und 13 während des Aufenthalts im Q-Zimmer erlaubt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung von digitalen Endgeräten ist nur nach Art. 56 (5) möglich, d.h. im Unterricht mit Gestattung der Lehrkraft oder außerhalb des Unterrichts (z.B. Anruf zu Hause) nach Rücksprache mit einer Lehrkraft. Für Tablets gilt weiterhin die „Aufkleber-Regelung“ des BSG.
  19. Die EDV-Nutzungsordnung Bestandteil der Hausordnung.

Die Schule ist eine Lebensgemeinschaft und kann nur im Zusammenwirken aller und unter Beachtung bestimmter Regeln ihre Aufgabe erfüllen. Die Einhaltung der Hausordnung ist deshalb unbedingt notwendig.

Patrick Schmitt, OStD

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