Infos zum Schulbetrieb

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Schulbetrieb.

Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit

Die Schulleitung weist eindringlich darauf hin, dass entsprechend der Hausordnung auf der Grundlage der GSO lediglich den Schülern der 11. und 12. Jahrgangsstufe während Freistunden (!) das Verlassen des Schulgeländes erlaubt ist. Während der Pause gilt damit für alle Schüler (auch in 11 und 12!), dass sie das Schulgelände nicht verlassen dürfen. Die Schule kann keine Aufsicht und damit auch keine Verantwortung außerhalb des Schulbereiches übernehmen. Verlässt eine Schülerin/ein Schüler entgegen dieser Weisung das Schulgelände, verstößt sie/er nicht nur gegen die Hausordnung und muss mit einer entsprechenden Disziplinarmaßnahme rechnen, sondern gefährdet damit bei einem Unfallschaden den Schutz durch die Unfallversicherung.

Rauchen im Umfeld der Schule

Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist gesetzlich verboten. Deshalb versammelt sich eine nicht unerhebliche Zahl von Schüler/innen täglich vor oder auch nach der Unterrichtszeit im Umfeld der Schule, um dort zu rauchen. Klagen der Nachbarn und des Personals vom Hallenbad erreichen uns regelmäßig, da, abgesehen von der Gesundheitsgefährdung und vom unschönen Bild „herumqualmender“ Jugendlicher, die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen das Gelände verunstalten. Lehrkräfte und Schulleitung mahnen die Einhaltung von Grundregeln an und nehmen darüber hinaus das Recht in Anspruch, je nach Sachlage auch außerhalb des Schulgeländes und der Unterrichtszeit dagegen vorzugehen. Wir bitten Sie außerdem, Ihren Einfluss als Erziehungsberechtigte geltend zu machen, damit diese Unsitte unterbleibt.
Es dürfte verantwortungsbewussten Eltern auch nicht gleichgültig sein, wenn ihre weniger als 18 Jahre alten Kinder damit regelmäßig gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Mitbringen verbotener bzw. unerwünschter Gegenstände zum Unterricht

Wir bitten Sie, darauf hinzuwirken, dass Ihre Kinder keine gefährlichen, den Schulbetrieb störenden und dem Gemeinschaftsleben abträglichen Gegenstände mit zur Schule nehmen. Lehrer bzw. Schulleitung sind nach der Schulordnung berechtigt, solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen; über Rückgabe bzw. Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet gemäß GSO der Schulleiter. Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Speichergeräten im Schulhaus sowie auf dem gesamten Schulgelände ist untersagt, d.h. dass solche Geräte im Bereich der Schule grundsätzlich ausgeschaltet sein müssen. Zu diesen Geräten gehören auch MP3-Player, deren Gebrauch ebenfalls untersagt ist.
Nur in dringenden Ausnahmefällen können Lehrkräfte die Benutzung des Handys erlauben. Mitgeführte Handys müssen vor Beginn einer Prüfung beim Lehrer abgegeben werden.
Zudem weisen wir Sie auf die Gefährdungen und die versicherungsrechtlichen Konsequenzen hin, die entstehen können, wenn Ihre Kinder diese Geräte als Verkehrsteilnehmer benutzen.

Behandlung von Schuleigentum

Der unachtsame, gelegentlich auch grob fahrlässige Umgang mit Schuleigentum erfordert immer wieder den Einsatz finanzieller Mittel, die dann für andere notwendige Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Wir bitten Sie dringend, Ihren Kindern die pflegliche Behandlung aller Räume und deren Ausstattung sowie der überlassenen Materialien und Schulbücher immer wieder nahe zu legen. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass ausgeliehene Schulbücher eingebunden und auf dem Schulweg in stabilen Behältern (Schultaschen, Ranzen oder speziell geformten und verstärkten Schulrucksäcken) transportiert werden.
Bei unbeabsichtigten oder mutwilligen Beschädigungen sollte die/der Betroffene sich ehrlich dazu bekennen. Wir bitten um Mithilfe aller, dass solche Beschädigungen unterbleiben bzw. die Verursacher aufgedeckt werden.

Versicherungen

Die Schüler sind von Amts wegen in keiner Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich dringend, privat eine solche Versicherung abzuschließen, um bei eventuellen Regressansprüchen abgesichert zu sein. Abgedeckt wären dann auch Schadensersatzansprüche der Schule an Sie bei leichtfertiger Beschädigung von Einrichtungen der Schule (Glastüren, Fenster, Möbel, Wände usw.) durch Ihre Kinder.

Während des Schulbesuchs (auch auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen) sind die Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegen Unfälle versichert. Unfälle dieser Art sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Außerdem muss ein Formblatt, das im Sekretariat erhältlich ist, zur Weiterleitung an die gesetzliche Unfallversicherung ausgefüllt werden. Die Schülerunfallversicherung tritt jedoch nur bei Personenschäden ein, nicht aber bei Sachschäden (z.B. Brillenschäden). Weiterhin ist zu beachten, dass die Kostenerstattung durch die Schülerunfallversicherung häufig in engeren Grenzen erfolgt, als dies bei privaten Versicherungen der Fall ist. Der behandelnde Arzt muss unbedingt bereits zu Beginn der Behandlung darauf hingewiesen werden, dass ein Schulunfall vorliegt, damit er direkt mit der Versicherung abrechnen kann.

Die Stadt Memmingen hat für Garderobe und Fahrräder unserer Schüler eine Diebstahlversicherung abgeschlossen (nicht für Schmuck, Wertgegenstände und Geld, nicht bei Beschädigungen an Fahrrädern!). Diebstähle sind umgehend bei Herrn StD Kitzmann zu melden. Allerdings tritt die Versicherung nur dann ein, wenn die gestohlenen Gegenstände der Hausordnung entsprechend abgelegt bzw. abgestellt waren. Bei Garderobestücken sind dies die Kleiderhaken vor den Klassenzimmern, die Turnhallengarderobe während des Sportunterrichts und bei Fahrrädern (abgeschlossen!) ist dies der Fahrradkeller des BSG.

Zur sicheren Aufbewahrung von privaten Gegenständen können Sie für Ihre Kinder in unserem Haus über die Firma Astradirekt ein Schließfach mieten.

Das Abstellen der Fahrräder an anderen Stellen des Schulbereiches sowie in der Zufahrt zum Hallenbad wurde von der Stadt untersagt, lässt sich aber aufgrund der immer noch herrschenden räumlichen Enge im Fahrradkeller aus Sicht der Schule nicht völlig vermeiden. Von größter Wichtigkeit ist allerdings, dass die Zufahrtswege vor den Turnhallen, beim Tor am Hallenbad und am Haupteingang frei bleiben (Rettungswege, Zulieferung). Bitte achten Sie insbesondere in der dunkleren Jahreszeit auf eine verkehrssichere Ausstattung des Fahrrades Ihres Kindes und halten Sie Ihr Kind zur Beachtung der Verkehrsvorschriften (Beleuchtung!) an. Eine Verbesserung der Parksituation im Umfeld der Schule ist auch weiterhin nicht absehbar. Bitte halten Sie sich beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder oder beim Besuch von Veranstaltungen der Schule an die Parkregelungen (Halteverbote, Rettungswege).

Zuschüsse für begabte und/oder mittellose Schüler

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler zu unterstützen oder finanziell zu fördern, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf bzw. im Falle einer finanziellen Notlage an einen Lehrer Ihres Vertrauens oder direkt an die Schulleitung. Alle Anträge und Wünsche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Leistungsnachweise

Schriftliche und mündliche Leistungsnachweise. In der Qualifikationsphase (Q11 und Q12) ist je Kurshalbjahr in allen Fächern eine Schulaufgabe vorgesehen, außer in den Seminaren. Für die Anzahl der in den Jahrgangsstufen 5 – 10 zu schreibenden Schulaufgaben und den Ersatz von Schulaufgaben durch andere Leistungsnachweise gelten die Vorgaben der Schulordnung. Die Zahl der im ganzen Schuljahr zu schreibenden Schulaufgaben sowie die Termine des ersten bzw. des zweiten Halbjahres werden den Schülern durch die einzelnen Lehrkräfte rechtzeitig mitgeteilt.

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