Absenzenregelung

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Bayerischen Schulordnung (§ 20) und der Gymnasialschulordnung (§§ 26, 27)

  1. Noch vor Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr muss der Schule über die Schulmanager-App oder telefonisch mitgeteilt werden, wenn ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Eine Meldung nach 7:45 Uhr über die App ist nicht möglich, in diesem Fall muss ein Anruf in der Schule erfolgen.
  2. Bei einer Krankmeldung über die Schulmanager-App muss keine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Bei telefonischer Krankmeldung muss der Schule bei Rückkehr in den Unterricht, spätestens jedoch nach zwei Tagen, eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
  3. Die schriftlichen Entschuldigungen werden im Sekretariat in das Fach der jeweiligen Klasse gelegt. Längere Versäumnisse bei der Abgabe werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
  4. Bitte nur die Entschuldigungsformulare der Schule verwenden und darauf achten, dass sie vollständig ausgefüllt sind (mit Namen, korrektem Datum und Unterschrift der Eltern).
  5. Gem. § 20 BaySchO kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
    In der Qualifikationsphase ist dies seitens der Schule grundsätzlich an Tagen der Fall, an denen angesagte Leistungserhebungen abgehalten werden. Das Attest ist in diesem Fall direkt bei der vom LN betroffenen Lehrkraft abzugeben und wird nach Kenntnisnahme durch diese an das Sekretariat weitergeleitet. Wird das Attest nicht innerhalb der in der BaySchO vorgesehenen Frist eingereicht, wird der LN mit 0 Punkten bewertet. Ärztliche Zeugnisse müssen immer an ein unterschriebenes Entschuldigungsformular angeheftet werden.
  6. Schülerinnen und Schüler, die ohne hinreichende Entschuldigung bei einer angekündigten Leistungserhebung fehlen, erhalten die Note 6 (bzw. 0 Punkte in Q11/12) für diese Leistungserhebung.
  7. Nicht zusammenhängende Fehltage (außer über das Wochenende) dürfen nicht auf einer Entschuldigung zusammengefasst werden.
  8. Für vorhersehbare Fehlzeiten (z.B. für Teilnahme an Führerscheinprüfungen oder an außerschulischen Veranstaltungen) ist rechtzeitig im voraus (sobald der Termin bekannt ist) eine schriftliche Genehmigung durch das Direktorat erforderlich. (Einzutragen unter „Kurzzeitige Beurlaubung“).
  9. Bei Abmeldungen während der Unterrichtszeit muss die ausgefüllte Entschuldigung zuerst vom Fachlehrer der nächsten Unterrichtsstunde(n) abgezeichnet werden, erst dann im Sekretariat abmelden. Bei Abmeldungen nach der 2. bzw. der 4. Stunde ist das Ende der Pause abzuwarten, danach kann man sich in der genannten Reihenfolge abmelden.
  10. Nur volljährige Schüler und Schülerinnen dürfen die Entschuldigung selbst unterschreiben!! Bei allen anderen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Stand 07.09.22

Menü